"Gemeinsam zum Ziel" beschreibt die lösungsorientierte Arbeitsweise eines Jobcoach. Wir arbeiten transparent und allparteilich, unter Einbeziehung der Kollegen und Vorgesetzten.
Ein Jobcoach arbeitet selbst mit, leitet an, klärt auf und unterstützt bei der Kommunikation zwischen den am Prozess beteiligten Personen. Ein Jobcoach wird oft als Kollege auf Zeit bezeichnet. Er integriert sich und unterstützt die o.g. Beteiligten bei der Erreichung der vereinbarten Ziele, unter Einsatz passender Methoden und Hilfen.
Jobcoaching ist ein intensiver Qualifizierungs- und Trainingsprozess, der im Betrieb und direkt am Arbeitsplatz stattfindet. Ziel ist eine methodisch fundierte Unterstützung der betrieblichen Inklusion eines Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Als ausgebildeter Jobcoach unterstütze ich seit 2014 Arbeitnehmer und Arbeitgeber in folgenden Situationen, die ein Anlass für den Wunsch nach einem Jobcoaching darstellen können.
Ein Jobcoach besucht den Betrieb ca. 2-3 Mal wöchentlich und initiiert Veränderungsprozesse, um die zu Beginn des Jobcoachings gemeinsam vereinbarten Ziele umzusetzen.
Ein Jobcoaching verläuft in 4 Phasen.
Jobcoaches werden zur Veränderung und/oder zur Stabilisierung der aktuellen Situation eingeschaltet.
In der ersten Phase werden gemeinsam Ziele vereinbart, die die Situation sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber positiv verändern soll.
Am Ende des lösungsorientierten Prozesses wird idealerweise ein Ergebnis stehen, was wir in der ersten Phase vereinbart, im Zwischengespräch besprochen, oder in individuell vereinbarten Abstimmungsphasen ergänzt haben.
Einem Jobcoach AP steht ein voller "Methodenkoffer" für Veränderung oder Stabilisierung zur Verfügung.
Mögliche Inhalte eines Jobcoachings können sein:
Das Ergebnis soll eine Lösung sein, mit der die Beteiligten zufrieden sind.
Jobcoaches kommen in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis drei Stunden in den Betrieb und direkt an den Arbeitsplatz. Sie beraten und betreuen den Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und dessen Umfeld in einem personenzentrierten Prozess, der in der Regel zwischen 6 und 9 Monaten dauern kann.
Im Regelfall werden die Kosten für die Beauftragung eines Jobcoach durch die Inklusionsämter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften getragen. Auch der Arbeitgeber kommt als Kostenträger in Frage.
Jobcoaching ist für Sie kostenfrei und wird, bei der Kostenübernahme durch das Inklusionsamt, aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das Inklusionsamt ist:
Ein enger Austausch mit dem Kostenträger oder aber dem Integrationsfachdienst, als individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber wird unterstützt.
Für weiterführende Informationen zur Finanzierung sprechen Sie mich bitte an.